Die KommAustria hat den Antrag des Österreichischen Rundfunks für eine „öffentlich-rechtliche Online-Klassikplattform (www.myfidelio.at)“ gemäß § 6b Abs. 1 iVm § 4f Abs. 1 und Abs. 2 Z 26 ORF-G abgewiesen.
Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) erhoben.
Das BVwG hat das Beschwerdeverfahren mit Beschluss vom 14.11.2023, GZ W282 2253831-1/5E, aufgrund der Zurückziehung der vom Österreichischen Rundfunk gegen den Bescheid der KommAustria erhobenen Beschwerde eingestellt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes