Die KommAustria hat den Antrag des Österreichischen Rundfunks für eine „öffentlich-rechtliche Online-Klassikplattform (www.myfidelio.at)“ gemäß § 6b Abs. 1 iVm § 4f Abs. 1 und Abs. 2 Z 26 ORF-G abgewiesen.
Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) erhoben.
Das BVwG hat das Beschwerdeverfahren mit Beschluss vom 14.11.2023, GZ W282 2253831-1/5E, aufgrund der Zurückziehung der vom Österreichischen Rundfunk gegen den Bescheid der KommAustria erhobenen Beschwerde eingestellt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“