Die KommAustria hat der ON Air support GmbH, Deutschland, gemäß § 28 Abs. 1 iVm § 34 Abs. 2 TKG 2021 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „BREGENZ 1 (Pfänder) Block 11B“, die durch das beiliegende, einen Bestandteil dieses Spruchs bildende technische Anlageblatt (Beilage 1) beschrieben ist, zur Verbreitung von digitalem terrestrischem Hörfunk erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
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