Die KommAustria hat der ON Air support GmbH, Deutschland, gemäß § 28 Abs. 1 iVm § 34 Abs. 2 TKG 2021 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „BREGENZ 1 (Pfänder) Block 11B“, die durch das beiliegende, einen Bestandteil dieses Spruchs bildende technische Anlageblatt (Beilage 1) beschrieben ist, zur Verbreitung von digitalem terrestrischem Hörfunk erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheids entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes