• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    07.08.2026
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    ON Air support GmbH
  • GZ
    2026-0.593.561-2-A

Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „BREGENZ 1 (Pfänder) Block 11B"

Die KommAustria hat der ON Air support GmbH, Deutschland, gemäß § 28 Abs. 1 iVm § 34 Abs. 2 TKG 2021 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „BREGENZ 1 (Pfänder) Block 11B“, die durch das beiliegende, einen Bestandteil dieses Spruchs bildende technische Anlageblatt (Beilage 1) beschrieben ist, zur Verbreitung von digitalem terrestrischem Hörfunk erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheids entspricht nicht dem Original.

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