Die KommAustria hat über Anzeige der Russmedia Digital GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 29.05.2019, KOA 4.432/19-003, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des digitalen terrestrischen Fernsehprogramms „VOL.AT TV“ über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 17.10.2012, KOA 4.232/12-001, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk („MUX C – Vorarlberg“), gemäß § 6 Abs. 1 und 3 AMD-G die Änderung des Programms dahingehend genehmigt, dass das Programm der Russmedia Digital GmbH als Fensterprogramm in dem mit Bescheid der KommAustria vom 31.01.2013, KOA 4.432/13-001, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom heutigen Tag, KOA 2.150/21-005, zugelassenen Rahmenprogramm der Ländle TV GmbH ab 01.01.2022 gesendet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „BREGENZ 1 (Pfänder) Block 11B"