1. Die KommAustria hat auf Antrag der Österreichische Rundfunksender GmbH & Co KG gemäß § 28 Abs. 1 iVm § 34 Abs. 2 und 5 TKG 2021 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 AMD-G im Rahmen der Bewilligung zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste) über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“ gemäß dem Bescheid der KommAustria vom 28.06.2023, KOA 4.310/23-006, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der nachstehend angeführten Funkanlagen erteilt:
I. WIEN PARLAMENT
II. HOTEL "ANDAZ VIENNA AM BELVEDERE"
2. Die Bewilligung der Funkanlage gemäß Spruchpunkt 1. I. wird gemäß § 22 Abs. 6 AMD-G in Verbindung mit § 34 Abs. 5 TKG 2021 für den 10.10.2023 befristet.
3. Die Bewilligung der Funkanlage gemäß Spruchpunkt 1. II. wird gemäß § 22 Abs. 6 AMD-G in Verbindung mit § 34 Abs. 5 TKG 2021 für den Zeitraum ab 08.11.2023 bis 09.11.2023 befristet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“