Die KommAustria hat die Beschwerde von Lukas Bayer gegen den am 26.06.2025 um 21:15 Uhr im Fernsehprogramm „Servus TV“ der Red Bull Media House GmbH ausgestrahlten Beitrag „Österreich überhitzt? Kritik am Klimabericht sorgt für Aufsehen!“ in der Sendung „BLICKWECHSEL. Das Nachrichtenmagazin“, welcher auf „YouTube“ unter https://www.youtube.com/watch?v=0Lr7dnmYiX0 zum Abruf bereitgestellt wird, gemäß §§ 61 Abs. 1 Z 1 iVm 41 Abs. 1 und 5 AMD-G als unbegründet abgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Änderung des Bescheids betreffend die Marktdefinition und Marktanalyse für den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Beschwerde gegen den ORF