• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    26.02.2026
  • Unterkategorie
    Beschwerden
  • Partei(en)
    Lukas Bayer#Red Bull Media House GmbH
  • GZ
    2025-0.633.262-8-A

Abweisung einer Beschwerde gegen die Red Bull Media House GmbH

Die KommAustria hat die Beschwerde von Lukas Bayer gegen den am 26.06.2025 um 21:15 Uhr im Fernsehprogramm „Servus TV“ der Red Bull Media House GmbH ausgestrahlten Beitrag „Österreich überhitzt? Kritik am Klimabericht sorgt für Aufsehen!“ in der Sendung „BLICKWECHSEL. Das Nachrichtenmagazin“, welcher auf „YouTube“ unter https://www.youtube.com/watch?v=0Lr7dnmYiX0 zum Abruf bereitgestellt wird, gemäß §§ 61 Abs. 1 Z 1 iVm 41 Abs. 1 und 5 AMD-G als unbegründet abgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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