• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    13.07.2023
  • Unterkategorie
    Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    Österreichischer Rundfunk
  • GZ
    KOA 3.500/23-044

Verletzung von Werbebestimmungen

Die KommAustria hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über den Österreichischen Rundfunk gemäß § 2 Abs. 1 Z 7 und Z 9 KOG in Verbindung mit den §§ 35, 36 und 37 ORF-G festgestellt, dass der ORF am 27.05.2023 um ca. 08:41:16 Uhr durch Ausstrahlung eines Sponsorhinweises für „Inzersdorfer“ während der Sendung „Hallo Okidoki“ gegen die Bestimmung des § 17 Abs. 1 Z 2 Satz 2 ORF-G verstoßen hat, wonach Sponsorhinweise während einer Sendung unzulässig sind.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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