Die KommAustria hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über den Österreichischen Rundfunk gemäß § 2 Abs. 1 Z 7 und Z 9 KOG in Verbindung mit den §§ 35, 36 und 37 ORF-G festgestellt, dass der ORF am 27.05.2023 um ca. 08:41:16 Uhr durch Ausstrahlung eines Sponsorhinweises für „Inzersdorfer“ während der Sendung „Hallo Okidoki“ gegen die Bestimmung des § 17 Abs. 1 Z 2 Satz 2 ORF-G verstoßen hat, wonach Sponsorhinweise während einer Sendung unzulässig sind.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.