Der Beschuldigte hat als Geschäftsführer der Rolling Pin Media GmbH und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen Berufener und für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften strafrechtlich Verantwortlicher dieser Gesellschaft zu verantworten, dass die Rolling Pin Media GmbH mit der von 29.11.2023 bis 23.01.2024 im audiovisuellen Mediendienst auf Abruf „Rolling Pin“ (https://www.youtube.com/@ROLLINGPINTV) zum Abruf bereitgehaltenen Sendung „Junge Wilde 2020 – das Finale“
1. eine von den Unternehmen „AGM“, „Albers“, „AMT“, „DICK“, „HELA“, „iSi“, „Julabo“, „Koppert Cress“, „Le Nouveau Chef“, „METRO“, „RATIONAL“, „RIST“ und „THALHEIM“ finanziell unterstützte Sendung ausgestrahlt hat, ohne diese an ihrem Anfang oder Ende eindeutig als gesponsert zu kennzeichnen,
2. eine Produktplatzierung enthaltende Sendung ausgestrahlt hat, ohne diese an ihrem Beginn und Ende sowie bei ihrer Fortsetzung nach Werbeunterbrechungen in ca. Minute 26:57, ca. Minute 50:33, ca. Minute 1:29:18, ca. Minute 1:55:32, ca. Minute 2:06:52, ca. Minute 2:16:34, ca. Minute 2:17:41 und ca. Minute 2:32:13 als Produktplatzierung enthaltend zu kennzeichnen, und
3. durch spezifisch verkaufsfördernde Hinweise unmittelbar zum Kauf der Produkte bzw. zur Inanspruchnahme der Dienstleistungen der die Sendung sponsernden Unternehmen
a. „HELA“ ab ca. Minute 16:00,
b. „Albers“ ab ca. Minute 47:50 und
c. „Koppert Cress“ ab ca. 1 Stunde und 30 Minuten
aufgefordert hat.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes