• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Sonstiges
  • Datum
    31.03.2026
  • Unterkategorie
    Feststellungsbescheide
  • Partei(en)
    Dzenita Ramic
  • GZ
    2026-0.042.757-3-A

Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf

Die KommAustria hat die Anzeige von Dzenita Ramic betreffend den Instagram-Kanal „inspiredbydzeni“, abrufbar unter https://www.instagram.com/inspiredbydzeni, sowie den TikTok-Kanal „inspiredbydzeni“, abrufbar unter https://www.tiktok.com/@inspiredbydzeni, wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages gemäß § 13 Abs. 3 AVG zurückgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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