Die KommAustria hat die Anzeige von Dzenita Ramic betreffend den Instagram-Kanal „inspiredbydzeni“, abrufbar unter https://www.instagram.com/inspiredbydzeni, sowie den TikTok-Kanal „inspiredbydzeni“, abrufbar unter https://www.tiktok.com/@inspiredbydzeni, wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages gemäß § 13 Abs. 3 AVG zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.