• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Sonstiges
  • Datum
    15.10.2021
  • Unterkategorie
    Sonstiges
  • Partei(en)
    Regional Media Group GmbH
  • GZ
    KOA 5.002/21-002

Vorschreibung zur Entrichtung des Finanzierungsbeitrags gemäß § 35 Abs. 12 KOG

Die KommAustria hat der Regional Media Group GmbH gemäß § 35 Abs. 12 KOG die Entrichtung des Finanzierungsbeitrags zur Finanzierung des Aufwandes der RTR-GmbH und der KommAustria für das dritte und vierte Quartal 2020 in der Höhe von jeweils netto EUR XXX, zuzüglich 20% USt, sohin brutto jeweils EUR XXX, sowie netto EUR XXX, zuzüglich 20% USt, sohin brutto EUR XXX aus der Schlussabrechnung des Finanzierungsbeitrages für das Jahr 2019, insgesamt daher netto EUR XXX, zuzüglich 20% USt, insgesamt somit brutto EUR XXX, vorgeschrieben.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht

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