Die KommAustria hat die Anzeige der Höher Insurance Services GmbH vom 29.10.2020 betreffend die unter https://www.hoeher.info, https://www.youtube.com/channel/UCNED-Lva_LVClv7vx6TMwdg und https://www.linkedin.com/company/höher-insurance-services abrufbaren Angebote gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes