Die KommAustria hat auf Antrag der RTG Radio Technikum GmbH gemäß § 15b Abs. 3 PrR-G in Verbindung mit § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2a TKG 2003 die nachstehend angeführten Funkanlagen, die jeweils durch die diesem Bescheid beigelegten und einen Bestandteil des Spruches bildenden technischen Anlageblätter beschrieben sind, zur Verbreitung von digitalem terrestrischem Hörfunk im Standard DAB+ (Programme und Zusatzdienste über die Multiplex-Plattform „MUX II - WIEN“ gemäß dem Bescheid der KommAustria vom 16.01.2017, KOA 4.505/17-001, bewilligt:
· Tunnel Rannersdorf Block 11C
· Tunnel Vösendorf Block 11C
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“