Die KommAustria hat auf Antrag der T-ROCK GmbH gemäß § 28 iVm § 41 Abs. 1 Z 1 und 3 sowie Abs. 5 TKG 2021 die mit Bescheid der KommAustria vom 01.03.2021, KOA 1.547/21-004, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage "JENBACH 3 (Kanzelkehre) 98,6 MHz" dahingehend geändert, dass die derzeit an diesem Standort genutzte Frequenz 98,6 MHz zusätzlich zum bisherigen Standort nunmehr im Gleichwellenbetrieb zu diesem Sender auch am Sendestandort "JENBACH 4 (Zeiseleck) 98,6 MHz" mit den im Anlageblatt dargestellten technischen Parametern abgestrahlt wird, sowie die Bewilligung zum Betrieb der entsprechenden Funkanlage am Standort "JENBACH 4 (Zeiseleck) 98,6 MHz" erteilt wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „BREGENZ 1 (Pfänder) Block 11B"