Die KommAustria hat auf Antrag der T-ROCK GmbH gemäß § 28 iVm § 41 Abs. 1 Z 1 und 3 sowie Abs. 5 TKG 2021 die mit Bescheid der KommAustria vom 01.03.2021, KOA 1.547/21-004, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage "JENBACH 3 (Kanzelkehre) 98,6 MHz" dahingehend geändert, dass die derzeit an diesem Standort genutzte Frequenz 98,6 MHz zusätzlich zum bisherigen Standort nunmehr im Gleichwellenbetrieb zu diesem Sender auch am Sendestandort "JENBACH 4 (Zeiseleck) 98,6 MHz" mit den im Anlageblatt dargestellten technischen Parametern abgestrahlt wird, sowie die Bewilligung zum Betrieb der entsprechenden Funkanlage am Standort "JENBACH 4 (Zeiseleck) 98,6 MHz" erteilt wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“