Die KommAustria hat der T-ROCK GmbH gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 die aus den Sendestandorten „EBBS 2 (Oberbuchberg) 92,2 MHz“, „PAISSLBERG 92,2 MHz“ und „WOERGL 4 (Werlberg) 92,2 MHz“ bestehende Übertragungskapazität zur Erweiterung ihres mit Bescheid der KommAustria vom 13.10.2016, KOA 1.547/16-001, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 01.03.2021, KOA 1.547/21-004, zugeteilten Versorgungsgebietes „Innsbruck, Inn-, Wipp- und Stubaital“ zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Änderung des Bescheids betreffend die Marktdefinition und Marktanalyse für den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes