Die KommAustria hat die Anzeige von A vom 16.01.2023, betreffend den unter der Internetadresse „https://www.youtube.com/@Katanalein“ bereitgestellten Youtube-Kanal „Katana“, gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 iVm § 2 Z 3 und 4 AMD-G, zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.