Die KommAustria hat auf Antrag vom 15.09.2020, des eingetragenen Vereins, Interkulturelles Entwicklungs-Zentrum, gemäß § 9 Abs. 8 AMD-G festgestellt, dass es sich bei dem von ihm bereitgestellten angebotenen Kanal "OXUS TV", abrufbar unter
https://www.youtube.com/channel/UCCB33o-uC0JIzgq4QRF_XWg und https://www.facebook.com/OXUS-TV-101741418008190 sowie https://www.instagram.com/oxus.tv/ derzeit um keinen audiovisuellen Mediendienst im Sinne von § 2 Z 3 AMD-G handelt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G
Verletzung von Werbebestimmungen
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"