Die KommAustria hat auf Antrag vom 15.09.2020, des eingetragenen Vereins, Interkulturelles Entwicklungs-Zentrum, gemäß § 9 Abs. 8 AMD-G festgestellt, dass es sich bei dem von ihm bereitgestellten angebotenen Kanal "OXUS TV", abrufbar unter
https://www.youtube.com/channel/UCCB33o-uC0JIzgq4QRF_XWg und https://www.facebook.com/OXUS-TV-101741418008190 sowie https://www.instagram.com/oxus.tv/ derzeit um keinen audiovisuellen Mediendienst im Sinne von § 2 Z 3 AMD-G handelt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“