Die KommAustria hat der Stadtwerke Judenburg AG gemäß § 25 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Zulassung zum Betrieb einer Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk zur Versorgung der Region "Mur-, Mürztal" für die Dauer von 10 Jahren beginnend mit 01.12.2008 erteilt.
Mit diesem Bescheid wurde zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste über die Multiplex-Plattform) die Funkanlagenbewilligung für nachstehende Funkanlagen erteilt und die entsprechende Übertragungskapazität zugeordnet:
BRUCK MUR 3 (Mugl) Kanal 49
KNITTELFELD (Eiglerhöhe) Kanal 49
Der Bescheid der KommAustria vom 07.11.2008, KOA 4.221/08-001, betreffend die Zulassung zum Betrieb einer terrestrischen Multiplex-Plattform für die Stadtwerke Judenburg AG , welche die Versorgung zentraler Teile der Region Mur-, Mürztal („MUX C- Mur-, Mürztal“) umfasst, wird gemäß § 62 Abs. 4 AVG dahingehend berichtigt, dass die im Spruchpunkt 4.2.2 mit ca. 7,37 MBit/s festgelegte Nutzdatenrate ca. 13,27 MBit/s zu lauten hat.
Beide Bescheide sind rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“