• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    28.01.2021
  • Unterkategorie
    Hörfunk analog
  • Partei(en)
    Welle Salzburg GmbH
  • GZ
    KOA 1.415/21-002

Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Stadt Salzburg und Salzachtal“

Die KommAustria hat der WELLE SALZBURG GmbH gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5 und 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für die Dauer von zehn Jahren ab 22.06.2021 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Stadt Salzburg und Salzachtal“ erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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