Die KommAustria hat Reinhard Pirnbacher gemäß § 3 Abs. 1 und 2, § 5 sowie § 13 Abs. 1 Z 3 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft dieses Bescheides die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes für das Versorgungsgebiet „Salzkammergut 1,476 MHz“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Der Bescheid wurde in (teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes