Die KommAustria hat Anita Ableidinger gemäß § 65 Abs. 3 zweiter Satz AMD-G aufgetragen, betreffend den audiovisuellen Mediendienst Anita Girlietainment (abrufbar unter www.youtube.com/anitagirlietainment) der KommAustria die Anzahl der Abrufe (Zuschauerzahlen) im Kalenderjahr 2022 binnen einer Frist von 14 Tagen zu übermitteln.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht.