Die KommAustria hat aufgrund der am 14.01.2022 eingelangten Anzeige von A betreffend die Kanäle
· Livestream „DracarioDario“ (abrufbar unter https://www.twitch.tv/dracariodario)
· Abrufdienst „DracarioDario“ (abrufbar unter https://www.twitch.tv/dracariodario)
· Abrufdienst „DracarioDario“ (abrufbar unter https://www.youtube.com/channel/UCgnipxsMwa0lu0oqu1SbuDg)
gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G festgestellt, dass es sich bei diesen derzeit um keine audiovisuellen Mediendienste handelt und die Anzeige deshalb gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“