Die KommAustria hat die am 28.09.2018 bei der KommAustria eingelangte Anzeige von Fabio Palvelli betreffend den YouTube-Kanal „Fabio Palvelli“ unter der Internetadresse https://www.youtube.com/channel/UCFN4VpkoUDkgvFzGb5E8Yhw gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-Gzurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“