Die KommAustria hat die am 28.09.2018 bei der KommAustria eingelangte Anzeige von Fabio Palvelli betreffend den YouTube-Kanal „Fabio Palvelli“ unter der Internetadresse https://www.youtube.com/channel/UCFN4VpkoUDkgvFzGb5E8Yhw gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-Gzurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht.
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des ORF-G
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Straferkenntnis wegen Verletzung von Werbebestimmungen