• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Sonstiges
  • Datum
    19.04.2023
  • Unterkategorie
    Sonstiges
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 1.950/22-197

Zurückweisung einer Anzeige betreffend einen audiovisuellen Mediendienst auf Abruf

Die KommAustria hat die Anzeige von A vom 28.07.2022, betreffend dem YouTube-Kanal „A“, abrufbar unter https://www.youtube.com/@A, gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 iVm § 2 Z 3 und 4 AMD-G zurückgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

Weitere Entscheidungen