1. Die KommAustria hat der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH gemäß § 22 Abs. 1 und 2 AMD-G zur Erprobung digitaler Übertragungstechniken und programmlicher Entwicklungen (Pilotversuche) die Bewilligung zur Veranstaltung und digitalen Verbreitung des Fernsehprogramms „KRONEHIT TV“ über die der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 28.06.2023, KOA 4.310/23-006, zugeordneten Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“ erteilt.
2. Die Zulassung nach Spruchpunkt 1. wird gemäß § 22 Abs. 6 AMD-G für die Zeit von 01.07.2023 bis zum 30.06.2024 befristet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.