Die KommAustria hat dem „Freier Rundfunk Salzburg“, Verein zur Förderung von freien, lokalen Radio- und Fernsehprojekten gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5 und 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für die Dauer von zehn Jahren ab 02.05.2021 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Stadt Salzburg (107,5 MHz)“ erteilt.
Der Bescheid wurde mit dem Bescheid der KommAustria vom 29.01.2021, KOA 1.416/21-002, berichtigt.
Die Bescheide sind rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format der veröffentlichten Bescheide entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“