• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Sonstiges
  • Datum
    02.03.2023
  • Unterkategorie
    Feststellungsbescheide
  • Partei(en)
    Alexander Walzel
  • GZ
    KOA 1.950/22-182

Feststellungsbescheid betreffend

Die KommAustria hat auf Antrag von Alexander Walzel vom 30.06.2022 gemäß § 9 Abs. 8 AMD-G festgestellt, dass es sich bei dem von ihm bereitgestellten Angebot „Aquamarin“, welches auf der Plattform YouTube unter https://www.youtube.com/aquamarin abrufbar ist, derzeit um einen audiovisuellen Mediendienst im Sinne von § 2 Z 4 iVm Z 3 AMD-G handelt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht.

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