Die KommAustria hat die am 20.12.2023 eingelangte Anzeige von A betreffend den Instagram-Kanal „tabatha.inea“, abrufbar unter der URL https://www.instagram.com/tabatha.inea/?next=%2F, den TikTok-Kanal „oace_girls“, abrufbar unter der URL https://www.tiktok.com/@oace_girls?_t=8akhgLtewha&_r=1 und den TikTok-Kanal „tabatha.inea“, abrufbar unter der URL https://www.tiktok.com/@tabatha.inea?_t=8akhnUZ3kc2&_r=1, gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „BREGENZ 1 (Pfänder) Block 11B"