• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    23.05.2022
  • Unterkategorie
    Ausbildungs- und Eventzulassungen
  • Partei(en)
    Entspannungsfunk Gesellschaft mbH
  • GZ
    KOA 1.101/22-037

Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung „Wiener Festwochen“

Die KommAustria hat der Entspannungsfunk Gesellschaft mbH gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 PrR-G iVm mit § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 für den Zeitraum vom 30.05.2022 bis zum 25.06.2022 eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung „Wiener Festwochen“ erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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