Die KommAustria hat den Antrag der Livetunes Network GmbH, Gumpendorferstraße 19, 1060 Wien, auf Zuordnung der Übertragungskapazität „WIEN 7 (Mariahilfer Gürtel) 91,3 MHz“, gemäß § 12 Abs. 1 und 3 PrR-G abgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes