Die KommAustria hat den Antrag der Livetunes Network GmbH, Gumpendorferstraße 19, 1060 Wien, auf Zuordnung der Übertragungskapazität „WIEN 7 (Mariahilfer Gürtel) 91,3 MHz“, gemäß § 12 Abs. 1 und 3 PrR-G abgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Beschwerde gegen den ORF
Straferkenntnis wegen Verletzung von Werbebestimmungen