Die KommAustria hat auf Antrag der Alpenfunk GmbH die mit Bescheid des BKS vom 13.12.2012, 611.097/0006-BKS/2012, hinsichtlich der Funkanlagenbewilligung zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 09.05.2016, KOA 1.411/16-003, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „SALZBURG 5 (Nonntal) 95,2 MHz“ und „SALZBURG 6 (Hochgitzen Mobilfunkmast) 106,6 MHz“ gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 1 und Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2003 dahingehend geändert, dass die beantragten Standortänderungen nach Maßgabe der beiliegenden technischen Anlageblätter (Beilagen 1 und 2) bewilligt werden.
Der Bescheid ist rechtkräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „BREGENZ 1 (Pfänder) Block 11B"