Die KommAustria hat auf Antrag der Alpenfunk GmbH die mit Bescheid des BKS vom 13.12.2012, 611.097/0006-BKS/2012, hinsichtlich der Funkanlagenbewilligung zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 09.05.2016, KOA 1.411/16-003, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „SALZBURG 5 (Nonntal) 95,2 MHz“ und „SALZBURG 6 (Hochgitzen Mobilfunkmast) 106,6 MHz“ gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 1 und Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2003 dahingehend geändert, dass die beantragten Standortänderungen nach Maßgabe der beiliegenden technischen Anlageblätter (Beilagen 1 und 2) bewilligt werden.
Der Bescheid ist rechtkräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“