• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    09.07.2019
  • Unterkategorie
    Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    Community TV-GmbH
  • GZ
    KOA 4.431/19-005

Verletzung von Werbebestimmungen

Die KommAustria hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 und 7 KOG, iVm § 60, § 61 Abs. 1 und § 62 Abs. 1 AMD-G festgestellt, dass die Community TV-GmbH als Veranstalterin des über die terrestrische Multiplexplattform „MUX C - Wien“ verbreiteten Programms „OKTO“ die Bestimmung des § 43 Abs. 2 AMD-G dadurch verletzt hat, dass sie im Rahmen der am 29.11.2018 zwischen ca. 18:05 und 19:05 Uhr ausgestrahlten Sendung „Ex Yu in Wien“ die werblich gestalteten Beiträge
a) „GDE DOCEKATI NOVU GODINU“ („WO SILVESTER VERBRINGEN“) über das Restaurant „Manufaktura“ von ca. 18:05 bis 18:10 Uhr,
b) „POSETILI SMO ZA VAS!!!“ („WIR HABEN FÜR SIE BESUCHT!!!“) über das Unternehmen „Happy Moments Box e.U.“ von ca. 18:25 bis 18:32 Uhr und
c) „POSETILI SMO ZA VAS!!!“ („WIR HABEN FÜR SIE BESUCHT!!!“) über die Unternehmerin Adrianna Lushezy von ca. 18:42 bis 18:50 Uhr
ausgestrahlt hat, ohne dass diese an ihrem Anfang und an ihrem Ende durch optische, akustische oder räumliche Mittel eindeutig von anderen Sendungs- und Programmteilen getrennt waren.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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