Die KommAustria hat die Beschwerde von A und B gegen die am 26.05.2021 um 21:05 Uhr im Fernsehprogramm „ORF 1“ ausgestrahlte Sendung „Der talentierte Herr Marsalek – Wie man Geld erfindet“ gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a ORF-G mangels Beschwerdelegitimation als unzulässig zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Änderung des Bescheids betreffend die Marktdefinition und Marktanalyse für den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Beschwerde gegen den ORF