• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    06.10.2021
  • Unterkategorie
    Verwaltungsstrafverfahren
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 1.004/21-006

Straferkenntnis wegen Sendens ohne Zulassung

Der Beschuldigte hat eine Veranstaltung eines Hörfunkprogramms namens „Musikwelle“ unter Nutzung der Übertragungskapazität „TULLN (Tulbingerkogel) 103,1 MHz“ mit der Funkanlage am Standort Gemeinde 3434 Tulbing, Tulbingerkogel, Leopold Figl Warte (48° 16‘ 55,0“ N 16° 08‘ 55,7“ O) ohne aufrechte Zulassung betrieben.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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