Der Beschuldigte hat eine Veranstaltung eines Hörfunkprogramms namens „Musikwelle“ unter Nutzung der Übertragungskapazität „TULLN (Tulbingerkogel) 103,1 MHz“ mit der Funkanlage am Standort Gemeinde 3434 Tulbing, Tulbingerkogel, Leopold Figl Warte (48° 16‘ 55,0“ N 16° 08‘ 55,7“ O) ohne aufrechte Zulassung betrieben.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G
Verletzung von Werbebestimmungen
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"