Die KommAustria hat der FASHION TV Programmgesellschaft mbH gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung des über den Satelliten EUTELSAT Hot Bird 13E, 13° Ost, Polarisation vertikal, Transponder 84, Frequenz 12.379,60 MHz, in SD, HD und UHD verbreiteten Fernsehprogramms namens „Fashion TV“ für die Dauer von zehn Jahren beginnend mit 18.06.2022 erteilt.
Der Bescheid wurde mit dem Berichtigungsbescheid vom 18.07.2022, KOA 2.135/22-019, berichtigt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format der veröffentlichten Bescheide entspricht nicht dem Original.
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Änderung des Bescheids betreffend die Marktdefinition und Marktanalyse für den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes