Die KommAustria hat über Anzeige der R9 Regional TV Austria GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 28.05.2015, KOA 2.135/15-002, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des HD-Satellitenfernsehprogramms „R9 Österreich“ über den Satelliten ASTRA 19,2° Ost, Transponder 1.005, Frequenz 11.273 MHz, Polarisation horizontal, gemäß § 6 Abs. 1 und 3 AMD-G die Änderung des Programms dahingehend genehmigt, dass das Programm der R9 Regional TV Austria GmbH beginnend mit der Rechtskraft dieses Bescheides in den nachstehenden Zeiten Teleshopping-Sendungen enthalten wird:
Montag bis Freitag:
06:30 bis 07:00 Uhr
08:00 bis 09:00 Uhr
10:00 bis 11:00 Uhr
16:00 bis 16:58 Uhr
Samstag:
06:30 bis 07:00 Uhr
08:00 bis 09:00 Uhr
09:30 bis 10:00 Uhr
10:30 bis 11:00 Uhr
16:00 bis 16:58 Uhr
Sonntag:
06:30 bis 07:00 Uhr
08:00 bis 10:00 Uhr
10:30 bis 11:00 Uhr
16:00 bis 16:30 Uhr
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Straferkenntnis wegen Nichtaktualisierung
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WEYREGG (Gahberg) 103,2 MHz“ und „WEYREGG (Gahberg) 103,3 MHz“