Die KommAustria hat die am 12.08.2022 eingelangte Anzeige von A, betreffend des Twitch-Kanals „elisa_veta“, abrufbar unter https://www.twitch.tv/elisa_veta gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.