Die KommAustria hat die Anzeige von A, vom 31.08.2022, betreffend den unter der Internetadresse „https://www.twitch.tv/lucy_lightbringervt“ bereitgestellten Twitch-Kanal und den unter der Internetadresse „https://www.youtube.com/channel/UC0OW6ynV8zKzs5tpSomAo7A/playlists“ bereitgestellten Youtube-Kanal, gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 iVm § 2 Z 3 und 4 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „BREGENZ 1 (Pfänder) Block 11B"