Die KommAustria hat die am 11.03.2021 eingelangte Anzeige der Content Performance Group betreffend die YouTube-Kanäle 1.) COPE Content Performance Group (abrufbar unter https://www.youtube.com/channel/UCCwvigNAnM7MB2VIteQZT8Q) sowie 2.) Digital Innovation Sessions by COPE (abrufbar unter https://www.youtube.com/channel/UCMDbzzQWl_anMr6cS5EPuRA )
gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“