Die KommAustria hat über Anzeige der Ländle TV GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 14.02.2023, KOA 2.135/23-004, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des digitalen terrestrischen Fernsehprogramms „Ländle TV“ über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 25.10.2022, KOA 4.232/22-004, zugeordnete terrestrische Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk („MUX C-Vorarlberg“), gemäß § 6 Abs. 1 und 3 AMD-G die Änderung der Programmdauer dahingehend genehmigt, dass das Programm der Ländle TV GmbH wie folgt gesendet wird:
· Montag:00:00 bis 24:00 Uhr
· Dienstag: 00:00 bis 24:00 Uhr
· Mittwoch: 00:00 bis 24:00 Uhr
· Donnerstag: 00:00 bis 24:00 Uhr
· Freitag: 00:00 bis 22:00 sowie 22:30 bis 24:00 Uhr
· Samstag: 00:00 bis 11:30 und 12:00 bis 24:00 Uhr
· Sonntag: 00:00 bis 15:30 und 16:00 bis 24:00 Uhr
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
04.12.2023
Dr. Martina Hohensinn
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“