Die KommAustria hat die am 26.04.2021 bei der KommAustria eingelangte Anzeige der DEM technisches Büro für Innenarchitektur und Bauphysik GmbH betreffend das Web-TV „dronehelp“ (bereitgestellt unter www.dronehelp.at und https://www.youtube.com/channel/UCfh1RS5bPKd4Mk5z0ryDzcA) wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages gemäß § 13 Abs. 3 AVG zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Änderung des Bescheids betreffend die Marktdefinition und Marktanalyse für den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Beschwerde gegen den ORF