Die KommAustria hat die am 26.04.2021 bei der KommAustria eingelangte Anzeige der DEM technisches Büro für Innenarchitektur und Bauphysik GmbH betreffend das Web-TV „dronehelp“ (bereitgestellt unter www.dronehelp.at und https://www.youtube.com/channel/UCfh1RS5bPKd4Mk5z0ryDzcA) wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages gemäß § 13 Abs. 3 AVG zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“