• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Sonstiges
  • Datum
    06.07.2021
  • Unterkategorie
    Sonstiges
  • Partei(en)
    DEM technisches Büro für Innenarchitektur und Bauphysik GmbH
  • GZ
    KOA 1.950/21-127

Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf

Die KommAustria hat die am 26.04.2021 bei der KommAustria eingelangte Anzeige der DEM technisches Büro für Innenarchitektur und Bauphysik GmbH betreffend das Web-TV „dronehelp“ (bereitgestellt unter www.dronehelp.at und https://www.youtube.com/channel/UCfh1RS5bPKd4Mk5z0ryDzcA) wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages gemäß § 13 Abs. 3 AVG zurückgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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