Die KommAustria hat den Antrag von A vom 10.12.2020 auf Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes unter Zuordnung der Übertragungskapazitäten „A 103 (Jodok) 99,5 MHz“ und „A 103 (Jodok) 103,0 MHz“ zur Veranstaltung von Hörfunk gemäß § 13 Abs. 3 AVG wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Änderung des Bescheids betreffend die Marktdefinition und Marktanalyse für den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Beschwerde gegen den ORF