Die KommAustria hat die am 18.04.2023 eingelangte Anzeige der Lysia Interactive Media e.U, betreffend den Twitch-Kanal „lysia“, abrufbar unter https://www.twitch.tv/lysia__ gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht.
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Verletzung von Werbebestimmungen