Der Beschuldigte hat als Geschäftsführer der Mein Kinderradio Ltd. und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortliches Organ dieser Gesellschaft zu verantworten, dass die Mein Kinderradio Ltd. als Veranstalterin des Hörfunkprogramms „Mein Kinderradio“ am 26.08.2019 von ca. 07:51:51 Uhr bis ca. 07:53:31 Uhr im Beitrag „Die spannende Entdeckungsreise“ Schleichwerbung für den Flughafen Wien ausgestrahlt hat.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Änderung des Bescheids betreffend die Marktdefinition und Marktanalyse für den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Beschwerde gegen den ORF