Der Beschuldigte hat als Geschäftsführer der Mein Kinderradio Ltd. und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortliches Organ dieser Gesellschaft zu verantworten, dass die Mein Kinderradio Ltd. als Veranstalterin des Hörfunkprogramms „Mein Kinderradio“ am 26.08.2019 von ca. 07:51:51 Uhr bis ca. 07:53:31 Uhr im Beitrag „Die spannende Entdeckungsreise“ Schleichwerbung für den Flughafen Wien ausgestrahlt hat.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“