• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    05.11.2020
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    Österreichischer Rundfunk
  • GZ
    KOA 1.800/20-026

Bewilligungen zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen "KLOESTERLE"

Die KommAustria hat dem Österreichischen Rundfunk gemäß §§ 74 Abs. 1, 81 Abs. 2a und 5 iVm § 54 Abs. 3 Z 1 TKG 2003 iVm § 10 Abs. 1 Z 1 PrR-G die in den beiliegenden technischen Anlageblättern 1 bis 3 beschriebenen Übertragungskapazitäten am Standort KLOESTERLE zugeordnet sowie die Bewilligungen zur Errichtung und zum Betrieb der beschriebenen Funkanlagen, jeweils befristet bis zum 05.01.2031, erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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