Die KommAustria hat über den Antrag von ARTive Space e.U. vom 25.08.2021 gemäß § 9 Abs. 8 AMD-G festgestellt, dass es sich bei dem von ihr angebotenen Kanal "Swish-Tap-Ting! ASMR", abrufbar unter https://youtube.com/channel/UCekHgFSVCfShZjUIktmSSnQ, derzeit um keinen audiovisuellen Mediendienst im Sinne von § 2 Z 3 AMD-G handelt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“