Die KommAustria hat über den Antrag von ARTive Space e.U. vom 25.08.2021 gemäß § 9 Abs. 8 AMD-G festgestellt, dass es sich bei dem von ihr angebotenen Kanal "Swish-Tap-Ting! ASMR", abrufbar unter https://youtube.com/channel/UCekHgFSVCfShZjUIktmSSnQ, derzeit um keinen audiovisuellen Mediendienst im Sinne von § 2 Z 3 AMD-G handelt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „BREGENZ 1 (Pfänder) Block 11B"