Die KommAustria hat über den Antrag von ARTive Space e.U. vom 25.08.2021 gemäß § 9 Abs. 8 AMD-G festgestellt, dass es sich bei dem von ihr angebotenen Kanal "Swish-Tap-Ting! ASMR", abrufbar unter https://youtube.com/channel/UCekHgFSVCfShZjUIktmSSnQ, derzeit um keinen audiovisuellen Mediendienst im Sinne von § 2 Z 3 AMD-G handelt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Änderung des Bescheids betreffend die Marktdefinition und Marktanalyse für den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Beschwerde gegen den ORF