Aufgrund der Anzeige vom 12.10.2020 von A betreffend den YouTube-Kanal „Purgstall TV“, abrufbar unter der Internetadresse https://www.youtube.com/channel/UCArnlWfN2aUQZHRieQwgHhQ/videos, stellt die KommAustria gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G fest, dass es sich derzeit dabei um keinen audiovisuellen Dienst auf Abruf handelt und die Anzeige deshalb gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen wird.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes