Die KommAustria hat der Kabel TV Aichfeld Gesellschaft m.b.H. gemäß § 25 Abs. 1 AMD-G in Verbindung mit § 23 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G sowie § 5 Verordnung der KommAustria zur näheren Festlegung der Auswahlgrundsätze für die Erteilung von lokalen und terrestrischen Multiplex-Zulassungen für digitales Fernsehen 2021 (MUX-Auswahlgrundsätzeverordnung MUX C 2021 – MUX-AG-V MUX C 2021) vom 19.11.2021, KOA 4.000/21-042, die Zulassung zum Betrieb der regionalen terrestrischen Multiplex-Plattform für digitales terrestrisches Fernsehen „MUX C – Turracher Höhe/Hirschenkogel“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.