Die KommAustria hat der Kabel TV Aichfeld Gesellschaft m.b.H. gemäß § 25 Abs. 1 AMD-G in Verbindung mit § 23 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G sowie § 5 Verordnung der KommAustria zur näheren Festlegung der Auswahlgrundsätze für die Erteilung von lokalen und terrestrischen Multiplex-Zulassungen für digitales Fernsehen 2021 (MUX-Auswahlgrundsätzeverordnung MUX C 2021 – MUX-AG-V MUX C 2021) vom 19.11.2021, KOA 4.000/21-042, die Zulassung zum Betrieb der regionalen terrestrischen Multiplex-Plattform für digitales terrestrisches Fernsehen „MUX C – Turracher Höhe/Hirschenkogel“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „BREGENZ 1 (Pfänder) Block 11B"