Die KommAustria hat der Kabel TV Aichfeld Gesellschaft m.b.H. gemäß § 25 Abs. 1 AMD-G in Verbindung mit § 23 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G sowie § 5 Verordnung der KommAustria zur näheren Festlegung der Auswahlgrundsätze für die Erteilung von lokalen und terrestrischen Multiplex-Zulassungen für digitales Fernsehen 2021 (MUX-Auswahlgrundsätzeverordnung MUX C 2021 – MUX-AG-V MUX C 2021) vom 19.11.2021, KOA 4.000/21-042, die Zulassung zum Betrieb der regionalen terrestrischen Multiplex-Plattform für digitales terrestrisches Fernsehen „MUX C – Turracher Höhe/Hirschenkogel“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Straferkenntnis wegen Nichtaktualisierung
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WEYREGG (Gahberg) 103,2 MHz“ und „WEYREGG (Gahberg) 103,3 MHz“