• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Sonstiges
  • Datum
    10.05.2021
  • Unterkategorie
    Sonstiges
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 1.950/21-072

Zurückweisung einer Anzeige betreffend audiovisueller Mediendienste auf Abruf

Die KommAustria hat die am 24.04.2020 eingelangte Anzeige von A betreffend

1. einen YouTube Kanal (https://www.youtube.com/channel/UChTJQivNmVAzuk0K11P35nA) und
2. einen Twitch Kanal (https://www.twitch.tv/5fivetv)

gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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