Die KommAustria hat die am 24.04.2020 eingelangte Anzeige von A betreffend
1. einen YouTube Kanal (https://www.youtube.com/channel/UChTJQivNmVAzuk0K11P35nA) und
2. einen Twitch Kanal (https://www.twitch.tv/5fivetv)
gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.