Die KommAustria hat auf Antrag der Antenne Salzburg GmbH die mit Bescheid des BKS vom 13.12.2012, 611.097/0006-BKS/2012, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 21.10.2019, KOA 1.411/19-022, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden technischen Anlageblättern Nr. 1 und 2 beschriebenen Funkanlagen gemäß § 74 Abs. 1 iVm §§ 81 Abs. 1 und 84 Abs. 1 Z 3 und Abs. 5 TKG 2003 dahingehend geändert, dass beginnend mit 26.10.2019 ein geänderter RDS-PI-Code wie in den technischen Anlageblättern ersichtlich vergeben wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „BREGENZ 1 (Pfänder) Block 11B"