• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    28.05.2019
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    Antenne Vorarlberg GmbH
  • GZ
    KOA 1.180/19-006

Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb von Tunnelfunkanlagen

Die KommAustria hat der Antenne Vorarlberg GmbH gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 und 5 TKG 2003 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden technischen Anlageblättern beschriebenen Funkanlagen „Tunnel Dalaas (BS Mitte) 104,1 MHz“ sowie „Tunnel Langen (BS West Arlbergtunnel) 100,2 MHz“ für die Dauer der mit Bescheid der KommAustria vom 11.04.2011, KOA 1.180/11-003, erteilten Zulassung für das Versorgungsgebiet „Vorarlberg“ erteilt. Die beiliegenden technischen Anlageblätter bilden einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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