Die KommAustria hat über Anzeige der TIROL TV GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 21.03.2014, KOA 4.433/14-002, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 10.07.2019, KOA 4.433/19-010, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des digitalen terrestrischen Fernsehprogramms „TIROL TV“ über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 17.10.2012, KOA 4.233/12-001, zugeordnete terrestrische Multiplex-Plattform für digitalen terrestrischen Rundfunk („MUX C – Unterinntal und Wipptal“), gemäß § 6 Abs. 1 und 3 AMD-G die Änderung der Programmdauer genehmigt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“