Die KommAustria hat über Anzeige der TIROL TV GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 21.03.2014, KOA 4.433/14-002, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 10.07.2019, KOA 4.433/19-010, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des digitalen terrestrischen Fernsehprogramms „TIROL TV“ über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 17.10.2012, KOA 4.233/12-001, zugeordnete terrestrische Multiplex-Plattform für digitalen terrestrischen Rundfunk („MUX C – Unterinntal und Wipptal“), gemäß § 6 Abs. 1 und 3 AMD-G die Änderung der Programmdauer genehmigt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Änderung des Bescheids betreffend die Marktdefinition und Marktanalyse für den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes